Die nächste Puppen- & Bärenbörse findet am 27.10.2024 statt! » Newsletter

Teilnahmebedingungen für Aussteller

Stand 01/2024

  1. Zum Verkauf zugelassen sind unter den Begriff „Antik“ im weitesten Sinne Spielzeug aus allen Epochen. Des Weiteren Weihnachts-Schmuck und alles was unter Saisonales und Feste zu finden ist. Zugelassen sind Fachliteratur, Puppenkleider und Puppenständer, Künstler-Puppen, Künstler-Bären und Miniaturen 1:12.
  2. Es ist ausschließlich den Ausstellern vorbehalten, An- und Verkauf zu betreiben.
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer auszuschließen ohne Angaben von Gründen.
  4. Die Platzreservierung und Standzuteilung erfolgt in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen. Die Reservierung ist definitiv, wenn ein Monat vor Beginn der Veranstaltung die Standgebühr auf dem Konto PostFinance 61-224661-7 eingetroffen ist:

    IBAN: CH20 0900 0000 6122 4661 7 – BIC: POFICHBEXXX.

    Bei Nichterscheinen des Aussteller wird die Standgebühr nicht zurückerstattet.

  5. Benötigt der Austeller mehr als 2 Ausstellerausweise, ist das nach Rücksprache möglich.
  6. Die Austeller dürfen ab 7:00 in den Vortragssaal des Kunsthauses zum Aufbau ihrer Tische. Der Abbau darf erst nach Beendigung der Börse um 16:00 beginnen.
  7. Es darf ausschließlich die Fläche der Tische zum Verkaufen genutzt werden. Das Dazustellen von Tischen, Schachtel und Regalen vor und hinter dem Tisch ist verboten.
  8. Ein Verstoß gegen Punkt 7 verursacht Zusatzkosten, die individuell von der Veranstalterin festgelegt werden und unverzüglich in bar zu bezahlen sind.
  9. Die zum Verkauf angeboten Stücke müssen mit einem Preisetikett ausgezeichnet sein.
  10. Das Parkieren ist auf dem Heimplatz verboten. Nur zum Ein-/Ausladen darf der PKW kurz parkieren.
  11. Jeder Austeller ist für seine angebotene Ware selbst verantwortlich. Für Diebstahl, Sachschäden und Unfälle, die bei der Veranstaltung geschehen können, lehnt der Veranstalter jede Haftung ab.
  12. Ausgänge und Notausgänge müssen stets frei und ohne Hilfsmittel benutzbar sein. Es dürfen zu keiner Zeit Sitzgelegenheiten davor gestellt werden. Wände und Glasscheiben dürfen nicht benagelt und verklebt werden.
  13. Im Vortragssaal und im Saalfoyer gilt Rauchverbot.
  14. Eigenwerbung ist nur bis Größe DIN A5 am eigenen Stand erlaubt. Andere Art von Werbung ist nur mit der Einwilligung des Veranstalters möglich.
  15. Der Gerichtsstand ist Zürich.

» zur Anmeldung

Für Rückfragen: Ursula Alber, Alte Sihltalstrasse 9, 8135 Sihlwald
[Kontakt]
Natel +43 664 404 19 26 – auch über WhatsApp
sowie +41 44 462 03 11

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