Die nächste Puppen- & Bärenbörse findet am 27.10.2024 statt! » Newsletter
Teilnahmebedingungen für Aussteller
Stand 01/2024
- Zum Verkauf zugelassen sind unter den Begriff „Antik“ im weitesten Sinne Spielzeug aus allen Epochen. Des Weiteren Weihnachts-Schmuck und alles was unter Saisonales und Feste zu finden ist. Zugelassen sind Fachliteratur, Puppenkleider und Puppenständer, Künstler-Puppen, Künstler-Bären und Miniaturen 1:12.
- Es ist ausschließlich den Ausstellern vorbehalten, An- und Verkauf zu betreiben.
- Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer auszuschließen ohne Angaben von Gründen.
- Die Platzreservierung und Standzuteilung erfolgt in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen.
Die Reservierung ist definitiv, wenn ein Monat vor Beginn der Veranstaltung
die Standgebühr auf dem Konto PostFinance 61-224661-7 eingetroffen ist:
IBAN: CH20 0900 0000 6122 4661 7 – BIC: POFICHBEXXX.
Bei Nichterscheinen des Aussteller wird die Standgebühr nicht zurückerstattet.
- Benötigt der Austeller mehr als 2 Ausstellerausweise, ist das nach Rücksprache möglich.
- Die Austeller dürfen ab 7:00 in den Vortragssaal des Kunsthauses zum Aufbau ihrer Tische. Der Abbau darf erst nach Beendigung der Börse um 16:00 beginnen.
- Es darf ausschließlich die Fläche der Tische zum Verkaufen genutzt werden. Das Dazustellen von Tischen, Schachtel und Regalen vor und hinter dem Tisch ist verboten.
- Ein Verstoß gegen Punkt 7 verursacht Zusatzkosten, die individuell von der Veranstalterin festgelegt werden und unverzüglich in bar zu bezahlen sind.
- Die zum Verkauf angeboten Stücke müssen mit einem Preisetikett ausgezeichnet sein.
- Das Parkieren ist auf dem Heimplatz verboten. Nur zum Ein-/Ausladen darf der PKW kurz parkieren.
- Jeder Austeller ist für seine angebotene Ware selbst verantwortlich. Für Diebstahl, Sachschäden und Unfälle, die bei der Veranstaltung geschehen können, lehnt der Veranstalter jede Haftung ab.
- Ausgänge und Notausgänge müssen stets frei und ohne Hilfsmittel benutzbar sein. Es dürfen zu keiner Zeit Sitzgelegenheiten davor gestellt werden. Wände und Glasscheiben dürfen nicht benagelt und verklebt werden.
- Im Vortragssaal und im Saalfoyer gilt Rauchverbot.
- Eigenwerbung ist nur bis Größe DIN A5 am eigenen Stand erlaubt. Andere Art von Werbung ist nur mit der Einwilligung des Veranstalters möglich.
- Der Gerichtsstand ist Zürich.
Für Rückfragen: Ursula Alber, Alte Sihltalstrasse 9, 8135 Sihlwald
[Kontakt]
Natel +43 664 404 19 26 – auch über WhatsApp
sowie +41 44 462 03 11